Allgemeine Rechtsberatung

Wir agieren als die “de facto” Rechtsabteilung für eine Vielzahl von Mandanten, die in den USA mit einem vergleichsweise geringen Aufwand tätig werden wollen. Die Palette reicht von start-ups, die in den USA neu gegründet werden, über mittelständische Unternehmen und Investoren, die erste Schritte in die USA unternehmen bis zu etablierten Tochtergesellschaften und Zweigstellen europäischer Unternehmen, deren Grösse oder Organisationsform keine eigene Rechtsabteilung rechtfertigt.

Wir bieten alle Beratungsleistungen an, die für die unternehmerische Tätigkeit in den USA notwendig sind – von der Unternehmensgründung bzw. behördlichen Anerkennung von Zweigstellen, über die gesellschaftsrechtlichen Tagesgeschäfte bis hin zur Auflösung dieser Gesellschaften.

Darüber hinaus, helfen wir helfen beim Öffnen von Bankkonten, bei der Auswahl von anderen Dienstleistern (wie z.B. Buchhaltern oder Steuerberatern), und wir können die rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit einem Tätigwerden in den USA abdecken. Dazu gehören Arbeits- und Dienstleistungsverträge, Lizenz-, Vertriebs- und Vermarktungsverträge, Produktions-, Kauf- und Serviceverträge, andere operative Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und ähnliche Angelegenheiten.

Schliesslich beraten wir in der Absicherung von Risiken (“risk management”) und sind im Regelfall der alleinige Ansprechpartner für Rechtsfragen des Mandanten. In manchen Rechtsbereichen wie etwa Einwanderungsrecht oder lokales Steuerrecht werden wir gelegentlich einen darauf spezialisierten Anwalt konsultieren, aber üblicherweise kommunizieren wir direkt mit dem Mandanten in allen Angelegenheiten.